Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Hallenordnung

1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Jump ´n Play und deren Gästen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Fassung. Mit dem Erwerb des Tickets erkennt der Kunde die AGB und die Hallenordnung an. Diese hängen im Eingangsbereich der Halle aus und können auf unserer Homepage eingesehen werden.2. Vertragsschluss
Sämtliche in Werbemitteln und auf der Homepage enthaltenen Angaben der Jump ´n Play sind zunächst freibleibend und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Der Besucher kann die Eintrittskarten direkt an der Kasse zu den Öffnungszeiten erwerben. Der Vertragsschluss kommt hierbei mit Gewährung des Zutritts zustande. Die Tickets können ebenfalls auf unserer Homepage für einen festen Tag erworben werden. Der Kunde bucht dabei den gewünschten Termin und gibt dabei ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Annahme des Angebotes erfolgt durch eine Bestätigungsemail an die angegebene Email-Adresse. Der Ticketversand erfolgt ausschließlich per E-Mail.3. Leistung
Der Kunde erwirbt mit dem Vertragsschluss die Zutrittsberechtigung zu dem Indoorspielplatz und kann die Anlage den gesamten Tag entsprechend der Altersvorgaben und Hallenordnung im Rahmen der Öffnungszeit nutzen. Die Öffnungszeiten sind dem Aushang zu entnehmen.Über die Homepage gebuchte Tickets gelten nur für den jeweiligen Buchungstag. Für die Nutzung der Trampolinanlage muss ein gesondertes Ticket erworben werden. Die einzelne Buchung der Trampolinanlage ist nicht möglich.4. Zahlungsbedingungen/Preise
Es gelten unsere zum Vertragsschluss angegebenen Preise. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Eintrittspreis wird mit Buchung der Anlage in voller Höhe fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung kann Jump´ n Play den Eintritt verweigern.5. Keine Aufsichtspflicht- oder Betreuungspflicht
Jump ´n Play übernimmt keine Aufsichts- oder Betreuungspflichten, insbesondere minderjähriger Gäste. Diese obliegt allein den Eltern bzw. den begleitenden volljährigen Personen. Der Betreiber stellt ausschließlich die Spielgeräte zur Verfügung. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet. Kinder ab 8 Jahre dürfen den Indoorspielplatz allein betreten, sofern dies mit dem entsprechenden Einverständnis der Erziehungsberechtigten bzw. Aufsichtspflichtigen erfolgt und eine unterschriebene Erklärung vorgelegt wird. Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen jedoch auch in diesem Fall keine Aufsichts- oder Betreuungspflichten. Durch den Einsatz von Aufsichtspersonal wird ebenfalls keine Aufsichts- oder Betreuungspflicht begründet. In der Trampolinanlage findet ebenfalls keine Beaufsichtigung statt. Diese darf unter 9 Jahren nur unter Aufsicht einer volljährigen Begleitperson benutzt werden.6. Benutzung der Spielgeräte
Die Benutzung aller Spielgeräte erfolgt unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers auf eigene Gefahr. Spielen ist stets mit Risiken verbunden. Es herrschen die typischen Gefahren bei der Benutzung eines Spielplatzes. Die Hinweise und Nutzungsregeln an den jeweiligen Spielgeräten sind zu beachten! Die Nutzungsregeln sind dem Kind durch den Aufsichtspflichtigen zu erläutern. Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Socken betreten werden. Zum Spielen soll angemessene Kleidung getragen werden. Um Verletzungen und Beschädigungen zu vermeiden sollte die Kleidung keine Bänder, Schlaufen und außenliegende Reißverschlüsse haben. Schmuck - insbesondere Ketten, hängende Ohrringe o.ä. - ist abzulegen. Es besteht Verletzungsgefahr. Für die Benutzung der Trampolinanlage gelten zusätzliche Benutzungsregeln, die bei der Buchung überreicht werden und auf unserer Homepage einzusehen sind. Der Betreiber bzw. das zuständige Personal kann den Zutritt weiterer Personen zu einem bestimmten Spielgerät oder zur Trampolinanlage untersagen, wenn die zugelassene Nutzeranzahl erreicht ist. Es kann hierbei zu Wartezeiten kommen.7. Verhalten
Schlagen, Treten, Kratzen, Beißen und ähnliches wird nicht akzeptiert. Die aufsichtspflichtigen Personen werden aufgefordert solche Verhaltensweisen sofort zu unterbinden. Bei wiederholtem oder gravierendem Fehlverhalten ist der Betreiber bzw. seine Mitarbeiter berechtigt, Gästen einen Verweis zu erteilen.8. Hausrecht
Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Er darf Personen den Zutritt verweigern. Dies gilt insbesondere für Personen die unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen. Gäste, die wiederholt oder gravierend gegen die Hallenordnung, Nutzungsregeln oder Anweisungen des Personals verstoßen, dürfen aus der Halle verwiesen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht. Der Betreiber ist berechtigt Hausverbote auszusprechen.9. Haftung
Der Betreiber haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Betreiber haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Betreiber haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für die Nutzung des Trampolinbereichs muss vorher eine unterschriebene Haftungserklärung vorliegen.10. Garderobe/ Schließfächer
Der Betreiber stellt eine unentgeltliche Nutzung von Schließfächern und Garderobe zur Verfügung. Diese ist jedoch nur in beschränkter Kapazität vorhanden. Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit. Der Betreiber übernimmt keinerlei Pflichten bezüglich der Kleidung, Wertsachen oder anderen mitgebrach-ten Gegenstände der Gäste. Die Gäste nutzen die zur Verfügung gestellten Ablagemöglichkeiten auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Für abhandengekommene Gegenstände und Kleidung – auch aus geschlossenen Behältnissen - übernimmt der Betreiber daher keine Haftung.1. Eigene Spielgeräte/ Gefährliche Gegenstände
Eigenes Spielzeug und andere Gegenstände dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mitgebracht und in dem Spielbereich verwendet werden. Waffen, Messer und andere gefährliche Gegenstände aller Art dürfen nicht mit in die Halle gebracht werden.12. Speisen und Getränke
Essen und Trinken ist nur im Gastronomiebereich erlaubt. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet. In unserem Gastronomiebereich sind diese ausreichend vorhanden. Im Rahmen einer Geburtstagsfeier können Geburtstagskuchen natürlich mitgebracht werden. Gleiches gilt für Babynahrung. Im sämtlichen Spielbereichen sind Kaugummis, Bonbons oder ähnliches verboten.13. Rauchen, Alkohol, Drogen
In der gesamten Anlage herrscht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Drogen sind strikt untersagt. Alkoholische Getränke dürfen in Grenzen in unserem Gastronomiebereich konsumiert werden.14. Tiere
Das Mitführen von Tieren ist nicht erlaubt.15. Videoüberwachung
Die Spiel- und Gastronomiebereich sowie die Trampolinanlage werden videoüberwacht. Die Kameras verbessern die Sicherheit der Gäste und dienen der besseren Aufklärung von Vorfällen. Die Aufnahmen unterliegen nur dem Zugriff des Betreiber bzw. seinen Stellvertretern und werden für einen Zeitraum von 20 Tagen gespeichert. Mit dem Betreten der Anlage wird diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt.16. Bild- und Tonaufnahmen
Der Gast ist damit einverstanden, dass Jump´ n Play während des Aufenthalt Bild- und Tonaufnahmen erstellt und diese zur öffentlichen Bewerbung auf der Homepage und in sozialen Medien verwendet. Der Betreiber verwendet das erstellte Bild- und Tonmaterial unentgeltlich, ausschließlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt ganz oder ausschnittsweise beliebig häufig. Die Berechtigten Interessen des Abgebildeten werden dabei gewahrt.Stand der AGB: April 2018