Wiedereröffnung ab dem 14.01.2022 ab 9Uhr

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21. November 2021
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15. Dezember 2022
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Wiedereröffnung ab dem 14.01.2022 ab 9Uhr

Befreiung der Testpflicht bei 2G+


  • Geboosterte, es gilt eine unbefristete Befreiung
  • Personen, die 2mal geimpft und zusätzlich seit höchsten 6 Monaten genesen sind
  • Geimpfte, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt
  • Personen, die 2mal geimpft und zusätzlich seit höchsten 6 Monaten genesen sind

Ausnahmen von der 2G+ Regelung (mit einem Testnachweis)


  • Kinder bis 18 Jahre (im Jump´n play brauchen Kinder unter 6 und Schulkinder keinen Testnachweis)
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können